Kredit in der Ehe

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Viele Verbraucher sind sich über den Kredit in der Ehe und den entstehenden Verpflichtungen nicht im Klaren. Nur weil der Ehemann in einer Ehe einen Kredit für ein Fahrzeug aufnimmt, so haftet die Frau nicht automatisch mit, nur weil beide verheiratet sind. Nimmt nur ein Partner den Kredit in der Ehe auf, dann gehört der erworbene Gegenstand ihm und er muss die Raten alleine zahlen. Doch auch die Banken wissen Bescheid und viele Banken wollen auf Nummer sicher gehen und verlangen bei den Ehepaaren, dass beide Partner gemeinsam den Vertrag für den Kredit in der Ehe unterschreiben. Nur wenn auch beide unterschreiben, dann haften auch beide. Später spielt dann auch eine Scheidung keine Rolle, denn während der Laufzeit von dem Kredit müssen beide Partner für die Verbindlichkeiten aufkommen.

Keinen Kredit in der Ehe blind unterzeichnen

In einer Ehe kommt es in der Praxis häufig vor, dass sich einer der beiden Partner selbstständig macht und dadurch einen Kredit in der Ehe benötigt. Oftmals verlangen die Banken dann von dem anderen Partner, obwohl dieser mit der Selbstständigkeit nichts zu tun hat, dass dieser den Vertrag mit unterzeichnet. Als Argumentation wird an dieser Stelle benutzt, dass der Partner doch hinter dem Vorhaben steht. Oft werden hier auch von Hausfrauen ohne Einkommen als Bürge Unterschriften erwartet beziehungsweise diese sollen als Mitantragsteller auftreten. Die Konsequenz ist dann, dass auch wenn die Ehe geschieden wird, beide für den Fall der Fälle für die Schulden aufkommen müssen. Später kann gegen dieses Vorgehen geklagt werden, denn es ist sittenwidrig, wenn die Bürgschaft von einer Person ohne Einkommen akzeptiert wird.

Genau ansehen, was unterzeichnet wird

Sind bei einem Ehepaar beide berufstätig und sie richten sich neu ein, dann ist es selbstverständlich, dass diese gemeinsam einen Kredit aufnehmen. In einem gemeinsamen Haushalt ist es dann unwesentlich, von welchem Konto die Raten dann beglichen werden. Es kann jedoch auch vorkommen, dass ein Partner einen Kredit für die Wohnungseinrichtung und der andere einen Kredit für ein Auto aufnimmt.

Allgemeine Information zu dem Kredit in der Ehe

Beide Partner müssen grundsätzlich genau hinsehen, wenn diese einen Kreditvertrag unterschreiben. Nimmt der Ehemann während der Ehe einen Kredit auf, dann muss die Frau grundsätzlich nicht für die Kredite haften. Zweckmäßig ist es, den Kredit gemeinsam aufzunehmen, wenn beide Partner gleichberechtigt und berufstätig sind. Oft nehmen die Partner dann gemeinsam einen Kredit für die Einbauküche, für einen Fernseher, für Möbel oder Ähnliches auf. Verheiratete Eheleute nehmen einen Ehekredit auf, falls größere Anschaffungen wie beispielsweise ein Hauskauf oder Hausbau anstehen. Durch das geringere Risiko von diesem Darlehen belohnen viele Banken dieses mit günstigen Zinsen. Die Geldverwendung muss von den Ehepartnern vor der Kreditaufnahme genau abgesprochen werden und es sollte geklärt werden, dass diese auch gemeinsame Eigentümer an der Sache werden. Im Streitfall kann es passieren, dass ein Partner von der Nutzung ausgeschlossen wird und der andere Eigentümer wird. Doch auch der, der von der Nutzung ausgeschlossen wurde, muss die Raten weiter abzahlen. Möchte ein Kreditnehmer aus dem gemeinsamen Kredit aussteigen, dann funktioniert dies nur mit der Zustimmung von dem Kreditgeber. Damit jedoch kein größeres Restrisiko entsteht, wird dies ein Kreditgeber nur im Ausnahmefall befürworten.

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