Kredit mit Bürgschaft

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Wenn Ihre Bonität zu schlecht ist, werden die Banken es verweigern, Ihnen ein Darlehen zu geben. Ihre schwache Kreditrückzahlungsfähigkeit weckt Zweifel daran, ob Sie in der Lage sein werden, das gewünschte Darlehen problemlos zu tilgen. Sie sind aus diesem Grund dazu gezwungen, die Skepsis des jeweiligen Geldhauses auf andere Art zu zerstreuen. Eine der besten Möglichkeiten, wie Ihnen dies gelingen kann, ist ein Kredit mit Bürgschaft. Schließlich gewinnt das darlehensgebende Finanzinstitut auf diese Weise eine zusätzliche Sicherheit. Es ist jedoch überaus wichtig, dass Sie sehr transparent arbeiten.

Die unterschiedlichen Arten von einem Kredit mit Bürgschaft

Grundsätzlich erwartet die Bank bei einem Kredit mit Bürgschaft, dass eine Person für die gesamte Darlehenssumme einsteht. Auf diese Weise ist das System am einfachsten: Können Sie Ihre Schulden nicht zurückbezahlen, so muss dies die andere Person erledigen. Aber es gibt verschiedene andere Möglichkeiten, das Darlehen über Bürgschaften abzusichern, die für Sie dann relevant werden, wenn Sie keine Person kennen, die für die gesamte Schuld einstehen würde.

So können Sie beispielsweise mehrere Personen bitten, als Ihr Bürge zu fungieren. Diese müssten dann jeweils nur für einen Teil des Kredits einstehen. Das System ist z.B. in der Form sehr gängig, dass Eltern für Ihre Kinder im Zweifel einstehen. Solange das gesamte Darlehen nach wie vor abgesichert ist, werden die Banken in aller Regel einem solchen Vorschlag über mehrere Bürgschaften zustimmen – zumindest, solange keine zusätzlichen Zweifel an der Bonität der Bürgen bestehen.

Vielleicht finden Sie aber auch nicht genügend Personen, um das gesamte Darlehen abzusichern. Insbesondere bei Immobiliendarlehen könnte dies schwer werden. Auch hier können Sie mit Teilbürgschaften arbeiten. Selbst, wenn ein Bürge nur dazu bereit ist, für 20 oder 30 Prozent der Darlehenssumme einzustehen, gewinnt die Bank schließlich eine Sicherheit dazu, die Sie vorher nicht gehabt hätte. Allerdings liegt es nun im Ermessen des Finanzinstituts, ob die Teilbürgschaften als zusätzliche Sicherheiten ausreichen, um den Kredit zu gewähren – oder eben nicht.

Über den „perfekten“ Bürgen bei einem Kredit mit Bürgschaft

Wenn Sie der Bank ein Darlehen mit Bürgschaft vorschlagen, so sollten Sie darauf achten, dass der oder die Bürgen Ihre finanziellen Schwächen ausgleichen. Ein arbeitsloser Bürge, der keine Einkünfte erzielt, weckt beispielsweise nicht unbedingt das Vertrauen der Banken. Selbst Ehepartner, die von den Finanzinstituten immer wieder vorgeschlagen werden, sind nur insofern gut geeignet, wenn sie eigene Einkünfte erzielen.

Der ideale Bürge weist neben einer ausgezeichneten Kreditrückzahlungsfähigkeit auch einen makellosen Eintrag bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) auf. Es sollten keinerlei Zweifel daran bestehen, dass er, so Sie und die Bank die Bürgschaft in Anspruch nehmen müssen, auch wirklich in der Lage sein wird, den Kredit zurückzubezahlen.

Was nicht unbedingt sein muss, allerdings von jedem Finanzinstitut sehr hoch honoriert wird und die Kreditvergabe deutlich beschleunigt, ist es, wenn die Bank den Kreditnehmer bereits kennt. Ist dieser Kunde von der Bank und führt hier beispielsweise ein Girokonto, über das seine Gehaltseingänge laufen, wird sich für Sie der gesamte Vorgang der Darlehensgenehmigung auf einmal deutlich einfacher gestalten. Sie erhalten das Vertrauen, dass die Bank Ihrem Bürgen entgegenbringt.

Worauf müssen Sie bei einem Kredit mit Bürgschaft besonders achten?

Wenn Sie ein Darlehen mit Bürgschaft beispielsweise gemeinsam mit Ihrem Partner aufnehmen, besteht natürlich die Gefahr, dass Sie nicht zusammenbleiben. Verweigert dann der eine Partner, muss der andere auf einmal für die gesamte Schuld einstehen. Dies ist keine schöne Perspektive, passiert allerdings immer wieder. Deshalb kann der Bürgschaftsvereinbarung eine Trennungsvereinbarung beigefügt werden.

Jene sagt beispielsweise aus, dass in dem Fall, dass Sie sich scheiden lassen, beide Partner nur für einen prozentualen Anteil der Summe einstehen müssen. Wenn es sich eigentlich um ein gemeinschaftliches Darlehen handelt, das nur offiziell über einen Namen der beiden Partner gelaufen ist, wohingegen der andere gebürgt hat, sind beispielsweise 50 Prozent pro Person üblich. Sie müssen in diesem Fall allerdings sehr offen mit der Bank umgehen und sie darüber ins Bild setzen. Diese könnte beispielsweise Einwände haben, wenn im Zweifel nicht mehr die gesamte Darlehenssumme abgesichert ist.

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