Kredit mit kleinem Einkommen

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Um einen Kredit bezahlen zu können muss ein entsprechendes Einkommen vorhanden sein. Banken vergeben keine Kredite an Kunden die nicht wenigstens ein Einkommen haben, das oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Ebenso sollte die Schufa keine negativen Einträge enthalten. Wer diese Voraussetzungen erfüllt der erhält auch einen Kredit mit kleinem Einkommen.

Der Kredit mit kleinem Einkommen – die Aussichten

In Deutschland gibt es immer mehr Personen die mit einem absolut kleinen Einkommen über die Runden kommen müssen. Die Armutsgrenze weitet sich hierzulande immer mehr aus. Arbeitnehmer können von ihrem Einkommen nicht leben und müssen mehrere Jobs annehmen, damit die Lebenshaltungskosten bezahlt werden können. Viele Rentner die mit ihrer Rente noch unterhalb der Grundsicherung leben, fristen ein armseliges Dasein. Treten bei diesen Menschen unerwartete Anschaffungen oder dringende Rechnungen auf, so wissen diese Menschen manchmal nicht ein und aus. Der verzweifelte Schritt nach einem Kredit mit kleinem Einkommen wird getan.

Was ist ein kleines Einkommen eigentlich? Wo hört klein und fängt groß an? Wer beispielsweise 9.00 Euro netto hat und muss davon die Miete und Nebenkosten bezahlen, der hat keinen finanziellen Spielraum mehr für einen Kredit. Verdient ein junger Mensch soviel der noch zuhause wohnt und nichts dort abgeben muss und seinen Verdienst komplett für sich hat, der kann einen Kredit mit kleinem Einkommen erhalten.

In vielen Fällen prüft die Bank von Fall zu Fall verschieden. Immer aber wird sie einen Haushaltsplan aufstellen um zu sehen wie das Verhältnis Einnahmen/Ausgaben sich zeigt. Bleibt ein Restbetrag übrig, so könnte ein Kredit mit kleinem Einkommen genehmigt werden. Grundsätzlich muss also eine alleinstehende Person mehr als 1.070 Euro verdienen, damit ihr Einkommen einen pfändbaren Anteil hat. Allerdings wird es damit nur einen Kleinkredit geben.

Muss aber ein Familienvater mit 1.300 Euro im Monat seine Familie ernähren, so reicht das Einkommen für einen Kredit mit kleinem Einkommen nicht aus. Je mehr unterhaltspflichtige Personen in einem Haushalt leben, je mehr verschiebt sich die Pfändungsfreigrenze nach oben.

Wer größere Geldmittel benötigt, der muss zusätzlich Sicherheiten bringen. Man denke hier an einen 2. Antragsteller oder an einen Bürgen. Aber auch eine Immobilie oder andere wertige Sicherheiten wie beispielsweise einen neuen Wagen kann als Sicherheit eingesetzt werden. Durch diese Sicherheiten prädestiniert sich der Kreditsuchende für einen Kredit mit kleinem Einkommen für einen Kredit mit größerer Kreditsumme.

Ist der Dispo die Lösung?

So sieht die generelle Lage bei einem Kredit aus. Fragt nun ein Kreditsuchender mit kleinem Einkommen bei seiner Bank nach einem Kredit, dann wird die Bank ihm zuerst einen Dispo anbieten. Wurde bereits ein Dispo von einem Netto-Monatsgehalt bereitgestellt so könnte er unter Umständen erhöht werden. Wissen sollte der Kunde zum Dispo, dass das der teuerste Kredit überhaupt ist. Der Kunde kann mit einem Zinsvolumen bis zu 16 % und mehr rechnen.

Überzieht der Kreditnehmer dann noch gewährten Kreditrahmen berechnet sich die Bank noch einmal 5 % Zinsen. Damit kann der Dispo einen Zinssatz von sage und schreibe 20 % haben. Niemand würde so einen Kredit mit einem derartig teuren Zinssatz aufnehmen. Man kann hier schon von Wucher sprechen.

Aber viele Menschen nutzen ihn in ihrer desolaten Lage. Er ist schnelle ohne viel Papierkram genehmigt und einfach zu nutzen. Allerdings sollte der Dispo nur für einen kurzfristigen Zeitraum genutzt werden. Wer unbedingt eine dringende Rechnung bezahlen muss, das Konto aber leer ist, der kann den Dispo nutzen. Wird der Betrag aber wieder stehen gelassen, wenn das Gehalt eintrifft, ist der Dispo kein Thema. Nicht wenige Kunden leben vom Dispo. Das ist der Fall, wenn das eingehende Gehalt den Dispo nicht mehr abdeckt.

Als Folge könnte das Szenario eintreten, dass die Bank den Dispo kündigt und ihn auf einen Schlag zurückhaben möchte. Wer mit dem Dispo sorgfältig umgeht, für den ihn kann er eine zusätzliche flexible Liquidität sein.

Kann ein Policenkredit die Lösung sein?

Der Kredit mit kleinem Einkommen kann wird oft nur als Kleinkredit bewilligt, etwa mit einer Summe von 5.000 Euro. Um den Kredit bezahlbar zu machen, wird die Bank die Laufzeit des Kredites verlängern, was niedrige Raten bringt. Der Kredit wird zwar insgesamt teurer, da die Bank höhere Zinsen veranschlagt, aber er bleibt dadurch bezahlbar.

Benötigt der Kunde etwas mehr Kredit mit kleinem Einkommen so kann er einen sogenannten Policenkredit ins Auge fassen. Wer unter normalen Umständen keinen Kredit erhält, der kann seine Lebensversicherung beleihen. Diese Konstellation ergibt einen Kredit ohne dass der Kreditsuchende Schulden macht. Wie das geht fragt sich mancher? Der Kunde wird sein angespartes Kapital aus der Lebensversicherung beleihen. Diese Beleihung zählt dann als Vorschuss.

Es gibt Geldhäuser die mit einem Policenkredit einen Kredit mit kleinem Einkommen ohne nähere Bonitätsprüfung ergeben. Da wird das Einkommen nicht geprüft und auch die Schufa wird nicht abgefragt. Der Kunde beleiht seine Lebensversicherung und zahlt den Vorschuss mit den Raten wieder ein. Die Bank wird dann die Police als Sicherheit einbehalten. Allerdings muss der Rückkaufswert der Versicherung mindestens 5.000 Euro betragen. Der Kunde muss dabei aber davon ausgehen, dass nicht jede Bank macht.

Die Möglichkeit einen Bausparplan zu beleihen besteht auch. Fehlen beispielsweise noch 1.500 Euro bis er zuteilungsreif ist, dann können diese 1.500 Euro eingezahlt werden. Die Folge der Bausparvertrag ist angespart und der Kredit wird über die Bausparkasse aufgenommen. Wer seinen Bausparvertrag mit seiner vermögenswirksamen Leistung angespart hat, der erhält wenn er zuteilungsreif ist etwa 3.780 Euro. Ein Kredit könnte der Kunde aber bis 7.500 Euro erhalten.

Die Bonität und ihre Folgen

Der Kreditsuchende mit kleinem Einkommen muss jeden Cent zweimal umdrehen. Genauso sorgfältig sollte er auch bei einem Kredit vorgehen. Dabei sollte er anhand eines Einnahmen/Ausgaben-Plans prüfen ob noch ein finanzieller Spielraum vorhanden ist. Der könnte dann als Rate eingesetzt werden. Allerdings sollte er den pfändbaren Anteil nicht außen vor lassen.

Es gibt Banken die bewilligen einen Kredit mit kleinem Einkommen ab 600 Euro. Wie der Kreditsuchende das schaffen soll ist Utopie. Sollen da die Miete und die Lebenshaltungskosten bezahlt werden und zudem noch eine Rate, so scheint das unmöglich zu sein. Sind die 600 Euro als Haushaltsgeld eingeplant und die anderen anfallenden Kosten werden vom Gesamteinkommen bezahlt, so könnte das Sinn machen.

Bevor sich der Kunde entschließt einen Kredit aufzunehmen sollte er einen Kredit-Vergleich durchführen. Er kann so einen günstigen Anbieter finden und sieht sofort auf dessen Seite wie die Bedingungen sind um einen Kredit zu erhalten. Allerdings sollte er aufpassen, die angegebenen Zinsen sind nicht für jeden Kunden relevant. Zinsen werden bonitätsabhängig berechnet, was heißt, ist die Bonität gut gibt es auch gute Zinsen. Der Kreditsuchende kann in seinem Fall davon ausgehen, dass seine Bonität anhand des kleinen Einkommens nicht so gut ist, folglich kommen auf ihn höhere Zinsen zu.

Genügt das Einkommen nicht und die Bank will Sicherheiten sehen, aber der Kunde kann keine Immobilie oder eine beleihbare Versicherung vorweisen, dann bleibt die Möglichkeit einen Bürgen zu benennen. Allerdings müssen dabei einige Fakten sorgfältig geprüft werden. Der Bürge muss unbedingt solvent sein, sein Einkommen ausgezeichnet, seine Schufa sauber. Eine feste Anstellung wird vorausgesetzt.

Wissen sollte der Bürge, dass die Bürgschaft in seine Schufa eingetragen wird, was seine Bonität reduziert. Das heißt, benötigt er selben einen Kredit ist seine Bonität nicht mehr ausreichend und er muss vielleicht selber einen Bürgen benennen.

Ein Bürge muss in der finanziellen Lage sein eventuell anfallende Raten aus seinem Vermögen problemlos zahlen zu können. In früherer Zeit gab es Familienmitglieder die bürgten. Es kam zum Fall der Fälle und der Bürge konnte nicht zahlen, da kein Einkommen vorhanden war. Per Urteil wurden diese Bürgschaften als sittenwidrig eingestuft.

Der Bürge kann dabei getrost aus dem Familienkreis kommen, man denke hier an Eltern die für ihr Kind bürgen. Aber es muss ein ausreichendes Einkommen vorliegen.

 

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