Sofortkredit Postbank

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Der Sofortkredit der Postbank kann sowohl online als auch direkt in einer Filiale beantragt werden. Wenn Sie sich für einen Onlinekredit entscheiden, können Sie in den Genuss von besonders günstigen Konditionen kommen.

Voraussetzungen und Konditionen

Ein Sofortkredit der Postbank ist grundsätzlich für Geldbeträge zwischen 3.000 und 50.000 EUR erhältlich. Als mögliche Laufzeiten kommen 12 bis 84 Monate infrage. Die Grundvoraussetzungen für einen Sofortkredit der Postbank sind das vollendete 18. Lebensjahr und eine gute Bonität. Es dürfen keine negativen Schufaeinträge vorhanden sein. Sehr wichtig ist außerdem ein regelmäßiges und ausreichend hohes monatliches Einkommen.
Nach der Antragstellung erfolgt eine sehr schnelle Kreditentscheidung. Sind alle Voraussetzungen gegeben, steht der Auszahlung in der Regel nichts mehr im Wege. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, den Sofortkredit der Postbank in aller Ruhe zu prüfen und bei Nichtgefallen innerhalb von 30 Tagen zurückzugeben. Während der gesamten Laufzeit sind jederzeit vorzeitige Rückzahlungen und Sondertilgungen möglich. Einmal pro Laufzeitjahr können bis zu 50% der noch offenen Restkreditsumme kostenlos getilgt werden.

Kredit wechseln oder aufstocken

Die Postbank bietet auch die Möglichkeit, einen oder mehrere bestehende Kredite mit dem Sofortkredit der Postbank abzulösen. Dies trägt zu einer besseren Übersicht über die persönlichen Finanzen bei, da nur noch eine Rate an eine Stelle gezahlt werden muss. Bei einem Kreditwechsel besteht auch die Möglichkeit, die bisherige Darlehenssumme zu erhöhen. Dafür muss allerdings eine gute Bonität gegeben sein.
Auch ein bereits bestehender Sofortkredit der Postbank kann um weitere Geldbeträge aufgestockt werden.

Postbank Ratenschutz

Für alle Postbank Kredite besteht die Möglichkeit der Absicherung durch den Postbank Ratenschutz. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Restkreditversicherung gegen die Risiken der Arbeitslosigkeit, der Arbeitsunfähigkeit und den Todesfall. In den ersten beiden Fällen übernimmt die Versicherung die Zahlung der monatlichen Kreditraten, im Todesfall wird die noch offene Restsumme ausgeglichen. Der Postbank Ratenschutz wird zwar dringend empfohlen, ist aber grundsätzlich nicht Bedingung für die Bewilligung eines Sofortkredites der Postbank.

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